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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 10 B 936/14   

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https://dejure.org/2014,58343
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 10 B 936/14 (https://dejure.org/2014,58343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.2014 - 10 B 936/14 (https://dejure.org/2014,58343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 2014 - 10 B 936/14 (https://dejure.org/2014,58343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschutz bei der Erteilung einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans; Zumutbarkeit der verkehrsmäßigen Erschließung des Bauvorhabens für ein Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 2
    Nachbarschutz bei der Erteilung einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans; Zumutbarkeit der verkehrsmäßigen Erschließung des Bauvorhabens für ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 10 B 936/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343; OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2014 - 10 A 410/14 -.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 10 B 936/14
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2011 - 10 A 1768/10 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 10 A 1613/14

    Drittschutz von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Zulässigkeit von Stellplätzen

    Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. Juli 2014 statt; der Senat änderte den Beschluss im Beschwerdeverfahren (10 B 936/14) und lehnte den Antrag ab.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten der Verfahren 10 A 1611/14, 10 B 936/14 und 10 B 1418/14 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten in diesem Verfahren (Beiakten Hefte 1 bis 15) und in dem Verfahren 10 A 1611/14 Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 10 A 1611/14

    Verstoß eines Bauvorhabens gegen drittschützende Vorschriften des Bauplanungs-

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten der Verfahren 10 A 1613/14, 10 B 936/14 und 10 B 1418/14 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten in diesem Verfahren (Beiakten Hefte 1 bis 8) und in dem Verfahren 10 A 1613/14 Bezug genommen.
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